§ 18a (BbgKVerf) Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
Der Jugendförderplan des Landkreises Havelland wird fortgeschrieben. Am 07. September wurden folgende Fragen an unsere Kinder und Jugendlichen aus Ketzin/Havel in einem Workshop gestellt: Wie bewertet die Freizeitangebote in eurem Wohnort? Welche Angebote nutzt ihr? Welche Angebote wünscht ihr euch?
Es wurde diskutiert, gelacht und neue Ideen gesammelt. Frau Schulze (Landkeis Havelland, Qualitätsentwicklung Kinder- und Jugendarbeit) und Frau Lange (Landkeis Havelland, Qualitätsentwicklung Kinder- und Jugendbeauftragte) führten durch das Programm.
Mit Popcorn und Softdrinks hatten alle in den Räumen der Oberschule "Theodor Fontane" Ketzin/Havel einen schönen Nachmittag. Weitere Workshops und Angebote folgen. Danke an alle Kinder und Jugendlichen für die rege Beteiligung!
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