Versetzungsbestimmungen
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
- 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I
ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der
Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Ph Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer