Abschlussbestimmungen
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.
Generell gilt:
Die Fächer sind eingeteilt in
Fächergruppe I: Deu, Ma, En, Ph, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer
erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
Diesen Abschluss erhält, wer …
- … in allen Fächern die Note 4 erreicht hat,
- … 1 x Note 5 hat (ein Ausgleich nicht erforderlich), oder
maximal 2 x Note 5 hat und diese jeweils durch ein anderes Fach mit
mindestens Note 3 ausgleichen kann.
- In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein. Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
- Die Note 6 darf nicht erteilt sein.
Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage der gemäß § 55 Abs. 5 Satz 2 in die entsprechenden Leistunen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen.
Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält, wer …
- mindestens zwei B-Kurse mit Mindestnote 4 hat, (Ausgleich ein 1 x B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2 oder einen anderen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
- und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist, (Ausgleich von 1 x A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2 oder einen anderen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 3 möglich). Dabei darf nur ein Ausfall in B-Kurs oder A-Kurs auftreten.
- und in zwei weiteren Fächern die Mindestnote 3 erreicht,
- und die übrigen Fächer einen Durchschnitt von 4,0 ergeben
- Dabei darf maximal 2 x Note 5 erscheinen.
- Die Note 6 darf nicht erteilt sein.
Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält, wer …
- mindestens drei B-Kurse mit Mindestnote 3 hat, (Ausgleich von 1 x B-Kurs mit
Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1 oder einen anderen B-Kurs oder
dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
- und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist, (Ausgleich einer Note 3 durch
einen B-Kurs oder dem WPI-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
- und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht,
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben,
- Dabei darf höchstens eine 1x Note 5 erscheinen.
- Die Note 6 darf nicht erteilt sein.
Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden! Ausfälle in Fächergruppe I müssen auch in Fächergruppe I ausgeglichen werden.